| | Entscheid: | X besuchte die 5. und 6. Primarklasse in Z. Im Rahmen des Übertrittsverfahrens in die Sekundarstufe I konnten sich die Klassenlehrperson und seine Eltern über seine Zuweisung nicht einigen. Während die Klassenlehrperson einen Übertritt in das Niveau C der Sekundarstufe I empfahl, befürworteten die Eltern eine Einstufung in das Niveau B. Mit Schreiben vom 9. März 2009 beantragte X, vertreten durch seine Eltern, die Aufnahme in das Niveau B. Am 12. März 2009 stellte der schulpsychologische Dienst der Gemeinde als Ergebnis einer Abklärung des kognitiven Potenzials von X eine Intelligenz im Bereich des oberen Durchschnitts fest.