PHZ-Prüfungsreglement). Der PHZ Luzern beispielsweise ist es daher erlaubt, Lehrpersonen der Teilschule Schwyz oder der Teilschule Zug als externe Fachpersonen einzusetzen. Nicht ableiten lässt sich demgegenüber aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen, dass in Ausnahmefällen auch Lehrpersonen beziehungsweise Dozierende der eigenen Teilschule zu Expertinnen oder Experten gewählt werden könnten. Eine solche Möglichkeit müsste ausdrücklich vorgesehen sein.