Insbesondere scheint fraglich, ob alle Teile der Bachelor- und der Masterprüfung, also sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen und die praktischen Prüfungsleistungen von einer externen Fachperson mitbewertet werden müssen oder nicht. In den Materialien zum Reglement findet sich keine Antwort auf diese Frage. Ziffer 7 der Ausführungsbestimmungen der Direktorenkonferenz zum PHZ-Prüfungsreglement vom 29. Mai 2008 legt aber den Schluss nahe, dass nur die mündlichen und die praktischen Prüfungsleistungen durch eine Expertin oder einen Experten mitzubewerten sind.