Die Überwachung der verschiedenen Prüfungsteile kann stichprobenartig erfolgen (Abs. 2). Die Dozentinnen oder Dozenten nehmen als Examinierende die Bachelor- und die Masterprüfung ab (Art. 10 Abs. 1 PHZ-Prüfungsreglement). Sie beurteilen oder bewerten im Einvernehmen mit den externen Fachexpertinnen und -experten die von den Studierenden erbrachten Leistungen. Bei Uneinigkeit entscheiden die Fachexpertinnen oder -experten (Art. 10 Abs. 2 PHZ-Prüfungsreglement).