Lehrpersonen der eigenen Teilschule gelten nicht als externe Fachexpertinnen oder -experten. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 2.1 Laut Artikel 11 des Studien- und Prüfungsreglements der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Prüfungsreglement) vom 3. Juli 2006 setzt die jeweilige Prüfungskommission externe Fachexpertinnen und -experten ein, die bei der Bachelor- und der Masterprüfung mitwirken und den ordnungsgemässen Verlauf der Prüfungen überwachen (Abs. 1). Die Überwachung der verschiedenen Prüfungsteile kann stichprobenartig erfolgen (Abs. 2).