| | Entscheid: | A besuchte seit Herbst 2006 an der Volksschule die Sekundarstufe I. Nach verschiedenen Vorkommnissen verfügte die Schulleitung am 5. April 2007 gegen ihn eine Disziplinarmassnahme und drohte dabei an, ihn im Fall eines weiteren gröberen Verstosses für mehrere Tage oder Wochen aus der Schule auszuschliessen. Mit Entscheid vom 24. September 2007, bei den Eltern von A am 25. September 2007 eingegangen, verfügte die Schulleitung nach erneuten Vorkommnissen, A vom 24. bis 28. September 2007 vom Unterricht auszuschliessen, und wies ihn an, alle verlangten Arbeiten termingerecht seiner Klassenlehrperson zu überreichen.