An dieser Praxis hat das Bildungs- und Kulturdepartement seither festgehalten. Nachdem der fragliche Schulweg gemäss Bericht der kantonalen Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation 1597 m lang ist und eine Höhendifferenz von rund 75 m überwindet, steht fest, dass ein viermaliges Absolvieren des Schulweges für Lernende des Kindergartens und der 1. bis 3. Primarklasse nicht zumutbar ist. Hinsichtlich des Kindes B der Beschwerdeführer, welches die 2. Primarklasse besucht, ist die Beschwerde deshalb gutzuheissen.