In der Folge erhoben die Eltern beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde, wobei sie geltend machten, dass der Schulweg für die beiden Kinder zu lang und teilweise zu gefährlich sei. Zudem verlangten sie, dass ihre Kinder gleich zu behandeln seien wie die Lernenden aus dem Quartier H, welche ein anderes Schulhaus der Gemeinde besuchten und deren Ausgaben für den Schüler-Passepartout zurückerstattet würden. Das Bildungs- und Kulturdepartement hiess die Beschwerde teilweise gut. Aus den Erwägungen: 4. Nachfolgend ist zunächst zu klären, ob es den beiden Kindern der Beschwerdeführer zugemutet werden kann, zu Fuss zur Schule zu gehen.