Im Gegenteil muss davon ausgegangen werden, dass der Druck auf die Beschwerdeführerin bei einer Repetition eher zu- als abnähme, weil sie sich aufgrund der schulpsychologischen Abklärung bewusst wäre, dass sie ihr Potenzial noch nicht ganz ausgeschöpft hat. Auch die altersgemässe physische Entwicklung und psychische Reife der Beschwerdeführerin und der Umstand, dass sie sich in der Pubertät befindet, sprechen gegen eine Repetition. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass wenig für eine günstige Prognose spricht, weshalb die Beschwerde abzuweisen und der angefochtene Entscheid zu bestätigen ist.