Während es zumindest denkbar ist, dass die geltend gemachte Angst vor der Klassenlehrperson und den heutigen Schulkameraden mit einer Repetition des Schuljahres entfallen würde, kann die generell erhöhte Angstbereitschaft der Beschwerdeführerin durch eine Repetition nicht behoben werden. Im Gegenteil muss davon ausgegangen werden, dass der Druck auf die Beschwerdeführerin bei einer Repetition eher zu- als abnähme, weil sie sich aufgrund der schulpsychologischen Abklärung bewusst wäre, dass sie ihr Potenzial noch nicht ganz ausgeschöpft hat.