2.2 Selbst wenn man zugunsten der Beschwerdeführerin davon ausgehen würde, dass ein objektiver Grund für eine Repetition gegeben wäre, bliebe die Frage, ob die subjektiven Voraussetzungen für eine Repetition erfüllt sind. Die subjektiven Voraussetzungen für eine freiwillige Repetition können, wie oben erwähnt, nur dann als erfüllt angesehen werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass der Grund für die Differenz zwischen der Leistungskapazität und den tatsächlichen schulischen Leistungen durch eine Repetition entfällt.