Die Klassenlehrperson schreibt dieses Missverhältnis daher bis zu einem gewissen Grad dem willentlichen Verhalten der Beschwerdeführerin zu. Diese bestreitet die mangelhafte Arbeitseinstellung zwar nicht, begründet sie aber mit rein äusseren Faktoren, wie den Problemen mit den Nachbarn, der Ablenkung durch die Geschwister sowie ihrer Angst vor der Klassenlehrperson und den Klassenkameraden.