| | Entscheid: | B stellte das Gesuch, die sechste Klasse der Primarschule wiederholen zu können, wobei sie zur Begründung anführte, dass sie ausserhalb der Schule mit den Nachbarn und in der Klasse mit den Mitschülern Probleme gehabt habe und zuhause durch ihre jüngeren Geschwister bei den Schulvorbereitungen abgelenkt worden sei; sie habe sich von der Klassenlehrperson nicht verstanden gefühlt und habe Angst vor ihr gehabt. Die Schulleitung lehnte das Gesuch ab, worauf B beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde erhob. Das Bildungs- und Kulturdepartement wies die Beschwerde ab.