Die Beschwerde ist deshalb abzuweisen, und der angefochtene Entscheid ist zu bestätigen. Den Eltern des Beschwerdeführers wird dringend geraten, sich rasch mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen, damit diese Massnahmen zur Förderung eines reibungsloseren Eintritts in das ordentliche Kindergartenjahr im August 2007 einleiten kann. (Bildungs- und Kulturdepartement, 24. Januar 2007) |