Vom 20. bis 24. November 2006 konnte W daraufhin noch einmal eine Versuchswoche im Kindergarten A absolvieren. Aufgrund der Erfahrungen in dieser Woche entschied die Schulleitung am 12. Dezember 2006, dass W den Kindergarten per sofort nicht mehr besuchen könne. Gegen diesen Entscheid erhoben die Eltern von W am 15. Dezember 2006 beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern im Namen ihres Sohnes Verwaltungsbeschwerde, wobei sie beantragten, dass ihr Sohn vom Kindergarten A wieder bedingungslos aufzunehmen sei. Zur Begründung brachten sie im Wesentlichen vor: Im Kindergarten A gebe es auch andere Kinder, die Probleme machten.