| | Entscheid: | Im Sommer 2006 trat W vorzeitig in den Kindergarten A der Gemeinde Z ein. Nachdem er bis zu den Herbstferien den Unterricht massiv gestört hatte, teilte die Schulleitung seinen Eltern am 13. Oktober 2006 mit, dass er den Kindergarten nach den Herbstferien nicht mehr besuchen könne. Das Angebot, W den Kindergarten B der Gemeinde besuchen zu lassen, lehnten die Eltern, welche einen weiteren Kindergartenbesuch im Kindergarten A wünschten, ab. Vom 20. bis 24. November 2006 konnte W daraufhin noch einmal eine Versuchswoche im Kindergarten A absolvieren.