Die von der Beschwerdeführerin besuchte Ausbildung richtet sich nach diesen Vorgaben, und das verliehene Diplom ist vom Schweizerischen Berufsverband für Gestaltende Psychotherapie und Kunsttherapie (GPK) anerkannt. In der Schweiz bestehen im Bereich der Mal- und Kunsttherapie auf der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe zurzeit keine Alternativen, welche ebenfalls zu einem Berufsabschluss führen würden. Zwar ist eine höhere Fachausbildung im Bereich Mal- und Kunsttherapie geplant. In der Zwischenzeit bleibt, um den anvisierten Beruf zu erlernen, aber nichts anderes übrig, als ein vom Schweizerischen Berufsverband anerkanntes Diplom zu erwerben.