Auch die übrige persönliche Lage der Beschwerdeführerin lässt eine Ausbildung als angezeigt erscheinen. Das Bildungspotenzial einer Ausbildung hängt davon ab, ob das Bildungsziel mit der Ausbildung tatsächlich erreicht werden kann. Ziel der Beschwerdeführerin ist es, nach Abschluss der Ausbildung über die nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zu verfügen, um als Mal- und Kunsttherapeutin zu arbeiten. Das entsprechende Berufsprofil wurde von der Konferenz der Schweizerischen Kunsttherapieverbände (KSKV) festgelegt. Die von der Beschwerdeführerin besuchte Ausbildung richtet sich nach diesen Vorgaben, und das verliehene Diplom ist vom Schweizerischen Berufsverband für Gestaltende