Nach Abbruch ihres Medizinstudiums nach zwei Jahren absolvierte sie zwei Praktika, eines im sozialen und eines im landwirtschaftlichen Bereich. Nachher übte sie während ungefähr zwei Jahren administrative Tätigkeiten aus. Zuletzt ging sie einer Tätigkeit als landwirtschaftliche Mitarbeiterin nach. Zurzeit bezieht sie wirtschaftliche Sozialhilfe. Aufgrund dieser Situation ist von einem hohen Ausbildungsbedarf der Beschwerdeführerin und von einem gewichtigen Interesse des Staates, dass sie eine Berufsausbildung erlangt, auszugehen. Auch die übrige persönliche Lage der Beschwerdeführerin lässt eine Ausbildung als angezeigt erscheinen.