Zusatzausbildungen im medizinischen, pädagogischen oder sozialen Bereich seien zwar von Vorteil, aber nicht zwingend. 2.2.2.2 Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Ausbildung die Arbeitsmarktfähigkeit zumindest wesentlich erhöht, ist zum einen der Ausbildungsbedarf der gesuchstellenden Person und zum anderen das Bildungspotenzial der ins Auge gefassten Ausbildung zu klären. Je höher der Ausbildungsbedarf einer Person und je grösser das Bildungspotenzial der Ausbildung ist, desto mehr lässt sich die Arbeitsmarktfähigkeit beeinflussen. Demgegenüber ist die generelle Arbeitsmarktsituation nicht zu beachten.