Die Ausbildung sei im Vergleich zu einer Fachhochschulausbildung (welche in Deutschland angeboten werde) allgemein zu wenig fundiert, und um das Gelernte im klinischen Bereich anwenden zu können, müsste die Beschwerdeführerin noch zusätzliche Kenntnisse erwerben. Die Beschwerdeführerin macht demgegenüber implizit geltend, dass die Ausbildung ausreiche, um ihre Arbeitsmarktfähigkeit wesentlich zu erhöhen. Mit dem Diplom verfüge sie über alles Notwendige, um auf dem Gebiet der Mal- und Kunsttherapie einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zusatzausbildungen im medizinischen, pädagogischen oder sozialen Bereich seien zwar von Vorteil, aber nicht zwingend.