St. Gallen 2001, S. 213f.). Im vorliegenden Fall muss aufgrund des geschilderten Prüfungsverlaufs und des Umstandes, dass die an der Prüfung erzielte Note 3 auch mit der Erfahrungsnote übereinstimmt, die Möglichkeit, dass die zu lange Prüfungsdauer zum schlechten Prüfungsergebnis führte, ausgeschlossen werden. Der prüfende Dozent legte im Einzelnen dar, dass er die Prüfung gerade wegen der sehr dürftigen Leistung des Beschwerdeführers während der regulären Prüfungszeit verlängerte, um ihm die Chance zur Verbesserung der Note zu geben. Diese Chance konnte der Beschwerdeführer trotz diverser abgefragter Themen offensichtlich nicht nutzen.