Der Beschwerdeführer legte im März 2006 an der Hochschule für Technik+Architektur Luzern im Rahmen der Wiederholung der Schlussdiplomprüfung in vier Fächern Prüfungen ab. Mit Schreiben vom 3. April 2006 teilte ihm die Hochschule mit, dass er die Schlussdiplomprüfung nicht bestanden habe. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 25. April 2006 Verwaltungsbeschwerde und beantragte, dass seine Note im Fach Z auf 3,5 anzuheben und ihm das Diplom zu erteilen sei. Zur Begründung führte er an, dass die Prüfung nicht wie vorgesehen 30, sondern 55 Minuten gedauert habe, wodurch sich seine Konzentration verringert und er einen erheblichen Nachteil erfahren habe.