Was die Gefährlichkeit des Schulweges angeht, sind die Stellen oberhalb und unterhalb der sich bei der Strasse befindlichen Kapelle zu beachten. Die Strasse ist in diesem Bereich unübersichtlich, das heisst, die Verkehrsteilnehmer können nicht erkennen, ob sich nach den dortigen Kurven andere Verkehrsteilnehmer aufhalten. Gemäss Artikel 26 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) muss sich im Verkehr jedermann so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet (Abs. 1);