Die Höhendifferenz beträgt rund 100 Meter. Was die Länge des Schulwegs angeht, ist dieser für die Tochter der Beschwerdeführer, welche die 5. Klasse besucht, gerade noch im Bereich des Zumutbaren, sind doch Fussmärsche von 4 mal 30 Minuten pro Tag noch vertretbar. Für den Sohn der Beschwerdeführer, welcher den Kindergarten besucht, ist der ganze Schulweg aber zu lang, auch wenn er ihn nur zweimal täglich bewältigen muss. Dementsprechend hat die Vorinstanz angeboten, dass der Sohn der Beschwerdeführer ab halbem Weg einen Schulbus benützen könne. 8. Was die Gefährlichkeit des Schulweges angeht, sind die Stellen oberhalb und unterhalb der sich bei der Strasse befindlichen Kapelle zu beachten.