Es gibt jedoch anerkannte Indizien für die Gefährlichkeit eines Weges; so gelten Strassen ohne Trottoirs, vor allem wenn es sich um enge Durchgangsstrassen mit grösserem Verkehrsaufkommen, mit Lastwagenverkehr oder mit unübersichtlichen Kurven handelt, als gefährlich (LGVE 2004 III Nr. 16 E. 3.1; Herbert Plotke, Schweizerisches Schulrecht, 2.Aufl., Bern/Stuttgart/Wien 2003, S. 226). Der Schulweg der beiden Kinder misst vom Wohnort bis ins Schulhaus knapp zwei Kilometer. Die Höhendifferenz beträgt rund 100 Meter.