Mit den beteiligten Dozierenden ist zu beraten, ob das ihnen zustehende Ermessen bei der Notengebung ausgeschöpft worden ist und dem Endergebnis entspricht. Besteht bei den einzelnen Aufgaben noch ein Beurteilungsspielraum, sollen die einzelnen Prüfungen von den Dozierenden noch einmal korrigiert und gegebenenfalls mit einer höheren Note bewertet werden. Entscheidend ist, dass auch diese höhere Note sachlich gerechtfertigt ist und nicht sachfremd auf Druck der Dozentinnen- und Dozentenkonferenz oder gar von dieser selber gesetzt wird.