Sie berechtigt die Dozentinnen- und Dozentenkonferenz jedoch zu einer Überprüfung der Notengebung und im Rahmen dieser Überprüfung zur Anhebung von Noten. Bestehen Studierende die Vorprüfung nur knapp nicht, weil ihnen beispielsweise in verschiedenen Fächern abgerundet worden ist, hat die Dozentinnen- und Dozentenkonferenz das Ergebnis zu überprüfen und die Leistungen einer Gesamtwürdigung zu unterziehen. Mit den beteiligten Dozierenden ist zu beraten, ob das ihnen zustehende Ermessen bei der Notengebung ausgeschöpft worden ist und dem Endergebnis entspricht.