Sie erwahrt somit die einzelnen Prüfungsnoten, was einerseits das Zusammenfügen der einzelnen Prüfungsnoten zu einem Gesamtergebnis und andererseits die Würdigung dieses Gesamtergebnisses beinhaltet, um Zufallsentscheide oder stossende Endergebnisse zu vermeiden. Diese Aufgabe berechtigt die Dozentinnen- und Dozentenkonferenz nicht zu einer eigenständigen Anhebung von Noten. Sie berechtigt die Dozentinnen- und Dozentenkonferenz jedoch zu einer Überprüfung der Notengebung und im Rahmen dieser Überprüfung zur Anhebung von Noten.