Luzern wird definiert, wann die Vorprüfung nach dem ersten Studienjahr bestanden ist. Die Bestimmung enthält keine Bandbreitenregelung, welche Abweichungen zulassen würde. Die Dozentinnen- und Dozentenkonferenz hat sich daher grundsätzlich an die von den Dozierenden festgesetzten Prüfungsnoten zu halten. Die nachträgliche Anhebung von Noten im Rahmen der Notenkonferenz ist in der Aufnahme- und Prüfungsordnung nicht vorgesehen, entspricht aber offensichtlich einer bisher unangefochten gebliebenen Praxis der HSW Luzern. Diese Praxis kann, muss aber nicht zwangsläufig der Aufnahme- und Prüfungsordnung widersprechen.