Danach entscheiden die Klassenlehrperson und die Erziehungsberechtigten, nötigenfalls unter Beizug der Schulleitung, über den definitiven Verbleib in der ersten Klasse oder einen Wechsel in den Kindergarten. Sollte sich schon vorher zeigen, dass der Beschwerdeführer in der ersten Klasse deutlich überfordert ist und die Lehrziele klar nicht erreicht, hat die Klassenlehrperson frühzeitig die nötigen Massnahmen in die Wege zu leiten. Die Beschwerde ist gutzuheissen und der angefochtene Entscheid aufzuheben (Bildungs- und Kulturdepartement, 7. Juli 2005) |