Aufgrund der bereits erworbenen Kenntnisse im Schreiben/Lesen und Rechnen ist nicht davon auszugehen, dass er in diesen Bereichen in der ersten Klasse von Anfang an überfordert wäre. Auch die zu erwartenden Klassengrössen in der Primarschule (im Schuljahr 2004/05 vier erste Klassen mit 14 bis 19 Lernenden), der voraussichtliche Schulweg sowie die offensichtlich vorhandene Unterstützung durch seine Mutter sind günstige Faktoren für einen Schuleintritt. Alle diese Gründe rechtfertigen es, dem Beschwerdeführer die für einen vorzeitigen Schuleintritt notwendige Schulreife zu attestieren.