Seine Kindergartenlehrperson, welche während zweier Jahre fast täglich mit ihm gearbeitet hat und seinen Entwicklungsstand entsprechend differenziert beurteilen kann, wie auch seine Mutter sprechen sich für einen Eintritt in die erste Klasse aus. Der Beschwerdeführer besucht seit seinem zweiten Altersjahr eine englischsprachige Vorschule, die letzten beiden Jahre auf der Kindergartenstufe. Der Eintritt in die erste Klasse wäre der logische nächste Schritt in seiner Schullaufbahn. Aufgrund der bereits erworbenen Kenntnisse im Schreiben/Lesen und Rechnen ist nicht davon auszugehen, dass er in diesen Bereichen in der ersten Klasse von Anfang an überfordert wäre.