Zwar hat der Beschwerdeführer im spezifischen Test KEEA 2 ungenügend abgeschnitten, doch erreichte er in der Potenzialanalyse gesamthaft durchschnittliche Resultate. Zur Abklärung der Schulfähigkeit kann jedoch nicht nur auf diese Tests abgestellt werden (vgl. E. 2). Der Beschwerdeführer ist nur wenige Wochen jünger als jene Kinder, die ordentlicherweise in die erste Klasse eintreten werden. Seine Kindergartenlehrperson, welche während zweier Jahre fast täglich mit ihm gearbeitet hat und seinen Entwicklungsstand entsprechend differenziert beurteilen kann, wie auch seine Mutter sprechen sich für einen Eintritt in die erste Klasse aus.