Am 1. August 2003 traten sowohl das neue Stipendiengesetz als auch die neue Stipendienverordnung in Kraft. Aus der Botschaft B 129 des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Entwurf eines neuen Gesetzes über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) vom 14. Mai 2002 geht hervor, dass die Vereinfachung der Verfahren und Abläufe ein wesentliches Ziel der Revision bildete (vgl. Verhandlungen des Grossen Rates [GR] 2002 S. 1027). Als ein Mittel zur Verwirklichung dieses Zieles wurde die Anspruchsberechtigung auf Ausbildungsbeiträge an die Voraussetzung geknüpft, dass sich private Bildungsinstitutionen über ein ausreichendes Qualitätssicherungssystem ausweisen können.