{"Signatur": "LU_VWG_999", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2004-01-28", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_VWG_999_BKD-2004-18_2004-01-28.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=2417", "Checksum": "01a2725bcb3cc0729fc0f275fc3d4c2c"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKD 2004 18", "2004 III Nr. 18"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht sonstige 28.01.2004 BKD 2004 18 (2004 III Nr. 18)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Verwaltungsgericht sonstige"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne  sonstige"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna  sonstige"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "andere Verwaltungsbehörden Bildungs- und Kulturdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "§ 6 Absatz 1b StipG und § 2 Absatz 2 StipV. Wer eine Privatschule besucht, hat nur dann Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, wenn die private Bildungsinstitution über ein ausreichendes Qualitätssicherungssystem verfügt. Auf einen Zertifizierungsausweis kann nur dann verzichtet werden, wenn der Nachweis einer Zertifizierung für die betroffene Bildungsinstitution unverhältnismässig wäre. | § 6 Abs. 1b StipG, § 2 Abs. 2 StipV | Stipendien"}], "ScrapyJob": "446973/63/2392", "Zeit UTC": "18.02.2026 03:15:11", "Checksum": "c2d918c2b79804dfd3e2ad10744ec1a4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Luzern Verwaltungsgericht sonstige 28.01.2004 BKD 2004 18 (2004 III Nr. 18)\nRegeste:\n§ 6 Absatz 1b StipG und § 2 Absatz 2 StipV. Wer eine Privatschule besucht, hat nur dann Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, wenn die private Bildungsinstitution über ein ausreichendes Qualitätssicherungssystem verfügt. Auf einen Zertifizierungsausweis kann nur dann verzichtet werden, wenn der Nachweis einer Zertifizierung für die betroffene Bildungsinstitution unverhältnismässig wäre. | § 6 Abs. 1b StipG, § 2 Abs. 2 StipV | Stipendien\n\n| Instanz: | andere Verwaltungsbehörden |\n|---|---|\n| Abteilung: | Bildungs- und Kulturdepartement |\n| Rechtsgebiet: | Stipendien |\n| Entscheiddatum: | 28.01.2004 |\n| Fallnummer: | BKD 2004 18 |\n| LGVE: | 2004 III Nr. 18 |\n| Gesetzesartikel: | § 6 Abs. 1b StipG, § 2 Abs. 2 StipV |\n| Leitsatz: | § 6 Absatz 1b StipG und § 2 Absatz 2 StipV. Wer eine Privatschule besucht, hat nur dann Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, wenn die private Bildungsinstitution über ein ausreichendes Qualitätssicherungssystem verfügt. Auf einen Zertifizierungsausweis kann nur dann verzichtet werden, wenn der Nachweis einer Zertifizierung für die betroffene Bildungsinstitution unverhältnismässig wäre. |\n| Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. |"}