Neu heisst es nicht mehr nur: "... fehlende ECTS-Punkte aus nichtbestandenen Fächern können innert eines Jahres erbracht werden", sondern: "fehlende ECTS-Punkte aus nicht bestandenen Fächern können spätestens ein Jahr nach Ende des Vertiefungsstudiums [...] erbracht werden." Mit der neuen Bestimmung sollte für die Studierenden mehr Freiraum für die Wahl des Repetitionszeitpunkts geschaffen werden. So haben sie nun die Möglichkeit, nicht bestandene Jahresendprüfungen des zweiten Studienjahres bereits am Ende des dritten Studienjahres zu wiederholen und damit das Diplom noch im ordentlichen Zeitpunkt zu erhalten.