HSW Luzern nachzuvollziehen. Bei der Auslegung von Artikel 31 der Aufnahme- und Prüfungsordnung der HSW Luzern ist die über Jahre angewandte Prüfungspraxis der HWV Luzern zu berücksichtigen, zumal die HSW Luzern, wie sich aus den Ausführungen in E. 2 ergibt, gerade im vorliegenden Fall einen Diplomstudiengang der HWV Luzern weiterführte. Es gibt keinerlei Hinweise, dass der Fachhochschulrat beim Erlass der neuen Aufnahme- und Prüfungsordnung die vorherige Wiederholungspraxis hätte ändern wollen. 5.2. Der hier auszulegende Artikel 31 der Aufnahme- und Prüfungsordnung der HSW