Die Aufnahme- und Prüfungsordnung der HSW Luzern wurde, wie erwähnt, auf den 1. Oktober 2001 in Kraft gesetzt, und sie ersetzte das alte kantonale Prüfungsrecht, namentlich das oben erwähnte Aufnahme- und Prüfungsreglement für Diplomstudiengänge im Bereich Fachhochschule an der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) Luzern vom 17. Dezember 1997, aber auch die prüfungsrechtlichen Bestimmungen in der Schulordnung für die HWV Luzern vom 1. Februar 1990 (G 1991 333). Die Heranziehung von § 24 dieser Schulordnung, welche für Vor- und Diplomprüfungen ausdrücklich eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit vorsah, trägt entscheidend dazu bei, die Entstehung der Wiederholungspraxis an der