Bei der systematischen Auslegung wird der Sinn der Rechtsnorm durch ihr Verhältnis zu anderen Rechtsnormen und durch den systematischen Zusammenhang, in dem sich ein Rechtssatz präsentiert, bestimmt. Das Verhältnis einer Norm zu Vorschriften in einem anderen Erlass kann dabei auch berücksichtigt werden. Die historische Auslegung stellt auf den Sinn ab, den man einer Norm zur Zeit ihrer Entstehung gab. Eine Norm soll so gelten, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen worden war. Dabei darf vor allem bei neueren Gesetzen der Wille des historischen Gesetzgebers nicht übergangen werden. Die zeitgemässe Auslegung stellt auf die Verhältnisse ab, wie sie zur Zeit der Rechtsanwendung bestehen.