Ist der Text nicht ganz klar und sind verschiedene Interpretationen möglich, so muss nach seiner wahren Tragweite gesucht werden unter Berücksichtigung aller Auslegungselemente; dabei kommt es namentlich auf den Zweck der Regelung, die dem Text zugrunde liegenden Wertungen sowie auf den Sinnzusammenhang an, in dem die Norm steht (vgl. BGE 130 II 49 E. 3.2.1 S. 53). Grundsätzlich werden die grammatikalische, die systematische, die historische, die zeitgemässe und die teleologische Auslegung unterschieden. Eine Hierarchie unter diesen Auslegungsmethoden besteht nicht. Die verschiedenen Auslegungsmethoden werden vielmehr nebeneinander berücksichtigt.