3 Ist die Diplomarbeit ungenügend, kann innerhalb eines Jahres eine zweite Diplomarbeit eingereicht werden. Dass Jahresendprüfungen nur einmal wiederholt werden können, wird in dieser Bestimmung nicht ausdrücklich festgehalten. Es stellt sich daher die Frage, wie die Bestimmung auszulegen ist. Ziel der Gesetzesauslegung ist es, den Sinn einer Rechtsnorm zu ermitteln. Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut des auszulegenden Textes. Ist der Text nicht ganz klar und sind verschiedene Interpretationen möglich, so muss nach seiner wahren Tragweite gesucht werden unter Berücksichtigung aller Auslegungselemente;