Am 1. Oktober 2001 trat die vom Fachhochschulrat der neu gegründeten Fachhochschule Zentralschweiz erlassene Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft (HSW) Luzern vom 24. August 2001 (SRL Nr. 522) in Kraft. Darin wird in Artikel 60 festgehalten, dass Studierende, welche ihre Diplomstudien, ihr Nachdiplomstudium oder ihren Nachdiplomkurs gestützt auf die bisher geltenden Ausbildungsreglemente des Kantons Luzern begonnen hätten, ihre Ausbildung gestützt auf diese Rechtsgrundlagen beendeten. Enthalte das neue Recht mildere Regelungen, würden diese angewendet.