Der Beschwerdeführer absolvierte in den Jahren 2000 bis 2003 in Luzern den Hochschul-Studiengang Betriebsökonomie. Auf sein Studium gelangte zunächst das Aufnahme- und Prüfungsreglement für Diplomstudiengänge im Bereich Fachhochschule an der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) Luzern vom 17. Dezember 1997 (G 1998 5) zur Anwendung. Am 1. Oktober 2001 trat die vom Fachhochschulrat der neu gegründeten Fachhochschule Zentralschweiz erlassene Aufnahme- und Prüfungsordnung der Hochschule für Wirtschaft (HSW) Luzern vom 24. August 2001 (SRL Nr. 522) in Kraft.