O., S. 253). Die Budgetkürzung für den Schultransport darf nicht zulasten der betroffenen Schulkinder gehen. Auch wenn die Gemeinde keinen Einfluss mehr auf die Preisgestaltung der öffentlichen Busabonnemente hat und der Zweckverband öffentlicher Agglomerations-Verkehr (ÖVL) nur noch den Junioren-Passepartout für Fr. 450.- anbietet, bleibt sie verpflichtet, bei unzumutbarem Schulweg den Transport der Schulkinder zu regeln und zu finanzieren. Noch einmal ist ausdrücklich festzuhalten, dass die Eltern sich nicht an den Kosten für den Transport beteiligen müssen.