Ganz allgemein gilt es jedoch festzuhalten, dass Schülertransport nicht Transport bis vor die Haustüre bedeutet. Es genügt, ihn so auszugestalten, dass der Weg auf ein zumutbares Mass reduziert und die Gefahren eliminiert werden. Steht ein öffentliches Transportmittel zur Verfügung, so genügt es, wenn die Gemeinde die entsprechenden Billettkosten übernimmt und sich gegebenenfalls für einen Fahrplan einsetzt, der auf die Unterrichtszeiten Rücksicht nimmt. Ein eigentlicher Schulbusbetrieb ist dort gerechtfertigt, wo eine grössere Zahl von Schulkindern den Schulbus benützt.