Die Gemeinde hat den Transport zu organisieren und auch die anfallenden Kosten zu übernehmen. Die Eltern müssen sich an den Kosten nicht beteiligen (vgl. Hinweise in E. 2). 4.4. Die organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten eines Schulträgers würden rasch überschritten, wenn jedes Kind, dem der Schulweg nicht zugemutet werden kann, Anspruch auf einen gemeindeeigenen Schülertransport hätte. Da im vorliegenden Fall viele Schulkinder betroffen sind, steht der Transport durch die Eltern gegen entsprechende Entschädigung nicht zur Diskussion. Ganz allgemein gilt es jedoch festzuhalten, dass Schülertransport nicht Transport bis vor die Haustüre bedeutet.