Der Schulweg via St. Niklausenstrasse ist aus den oben erwähnten Gründen (vgl. E. 3.5) ebenfalls als gefährlich einzustufen. Bei den Lernenden der 6. Klasse kann nach Absolvierung des Fahrradtests davon ausgegangen werden, dass das Gefahrenbewusstsein und ihre Verkehrsgewandtheit grundsätzlich in ausreichendem Mass vorhanden sind. Unter Berücksichtigung aller Umstände erscheint der fragliche Schulweg aber auch für diese Kinder wegen der Gefährlichkeit einzelner Abschnitte nicht als zumutbar. 4. Zu klären bleibt, wer für die Kosten der Schülertransporte aufzukommen hat.