Aufgrund der Distanz und der Gefährlichkeit des Weges, vor allem der Stutzstrasse, kann in diesen Fällen der Schulweg auch den älteren Kindern zu Fuss nicht zugemutet werden. Es stellt sich die Frage, ob sie den Weg mit dem Fahrrad zurücklegen können. Die Studien der bfu bestätigen die Ausführungen der Kantonspolizei, wonach den älteren Kindern die Bewältigung des Schulwegs mit dem Fahrrad erst nach Absolvierung des Fahrradtests am Ende der 5. Klasse zuzumuten ist (vgl. E. 3.5). Die Strecke Stutzstrasse-Mättiwilstrasse ist für Fahrradfahrer aller Altersstufen - auch für Erwachsene - als gefährlich einzustufen.