Die Mättiwilstrasse verfügt einseitig über einen Trottoir-Weg und bietet für Kinder ab der 4. Klasse zu Fuss keine besonderen Schwierigkeiten. Wohnen sie nicht weiter als 1,6 km vom Schulhaus Mattli entfernt und können sie via Mättilwilstrasse-Kastanienbaumstrasse dorthin gelangen, ist ihnen der Schulweg in Bezug auf die Länge und die Gefährlichkeit daher zuzumuten. 24 der 25 Beschwerdeführer wohnen jedoch zwischen 1,7 km und 3 km vom Schulhaus Mattli entfernt. Aufgrund der Distanz und der Gefährlichkeit des Weges, vor allem der Stutzstrasse, kann in diesen Fällen der Schulweg auch den älteren Kindern zu Fuss nicht zugemutet werden.